Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)

1. GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

2.  VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.2 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

3.  LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Alle Leistungen ausserhalb von Logis (wie Fitnessraum, Sauna, WLAN, Parken, Zeitung)  sind mit der Frühstückspauschale abgegolten.

3.5 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

3.8 Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während
des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 geleistet wurde.

3.9 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel ausübt.

4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

5. RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:30 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 Euro in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr den vollen Logispreis. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.3 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

7.4 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 7.1, Sätze 1 bis 4.

8.  SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Beilngries. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Beilngries.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Rechnungsbedingungen für Seminare

Die Rechnungsstellung erfolgt auf Basis der angegebenen Stornobedingungen und der bis zum Vortag angemeldeten Personenzahl. Erscheinen mehr Personen, ist die Anzahl der tatsächlich erschienenen Personen maßgeblich.

Für die Organisation und / oder Weiterverrechnung von externen Rahmenprogrammen erlauben wir uns, eine Bearbeitungsgebühr von 10 % aufzuschlagen.

Pro Veranstaltung ist die Rechnungsstellung auf zwei Rechnungen inklusive.
(z. B. Übernachtungen und Tagungspauschalen separiert)

Wenn für jeden Gast eine eigene Rechnung gewünscht ist werden pro Rechnung 5,00 € Aufwandspauschale berechnet. (Bezahlung vor Ort oder als Kostenübernahme per E-Mail)

Änderungen einer Rechnung im Nachgang sind möglich. Hierfür berechnen wir eine Änderungspauschale von 25,00 € pro Rechnung.

Stornobedingungen für Seminare

Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn / Anreise der Gäste
ist eine Stornierung der gesamten Veranstaltung kostenfrei.
Danach gilt folgende Staffelung der Stornogebühren.

  • 4 Wochen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn
    50 % der Logis- und Seminarraumkosten
  • 1 Woche bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn
    80 % der Logis- und Seminarraumkosten
  • Einzelne Teilnehmer / Zimmer können bis einen Tag vor
    Veranstaltungsbeginn, 18.00 Uhr, kostenfrei storniert werden
    (maximal 10 % der zuvor gemeldeten Teilnehmeranzahl).
  • Werden mehr als 10 % der gemeldeten Teilnehmeranzahl kurzfristig storniert, berechnen wir für die 10 % übersteigende Personenanzahl
    die Logiskosten in voller Höhe.
  • Gruppenräume können bis 1 Woche vor der Veranstaltung kostenfrei
    storniert werden bei einer Stornierung danach werden 80 % der Raummietedes Gruppenraums in Rechnung gestellt

Buchungs-, Rechnungs- und Stornobedingungen für Feiern

ABRECHNUNG

Die Personenzahl ist eine Woche
vor Veranstaltungsbeginn bindend. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der angemeldeten Personenzahl. Erscheinen mehr Personen, ist die Anzahl der
tatsächlichen erschienenen Personen maßgeblich. Für nicht ­erschienene Gäste werden die ersparten Aufwen­dungen soweit möglich von uns in Abzug gebracht. Die Preise sind nicht bindend, wir behalten uns eine Preissteigerung einzelner Produkte vor.

DEKORATION

Gerne können Sie, je nach Verfügbarkeit, am Tag vor der Veranstaltung den Raum ab 18 Uhr zur Dekoration nutzen, alternativ bieten wir Ihnen Dekoration vom Haus an. Pro ange­fangene Mitarbeiter-Stunde berechnen wir 50,00 € zuzüglich zu den Kosten für Blumen / Gestecke. In die Decke und Wände dürfen keine Nägel o. ä. angebracht werden. Konfetti, Sternwerfer und offenes Feuer sind aufgrund der Lüftungsanlage im Raum nicht gestattet.

STUHLHUSSEN

Wir bieten Ihnen im Saal weiße Stuhl­hussen an. Kosten pro Stück: 4,00 €,
außerdem stellen wir 50,- € pro Mitarbeiterstunde für das Über- und Abziehen in Rechnung.

HAFTUNG

Für etwaige Schäden kann der buchende Gast in Haftung gezogen werden.

KAFFEE UND KUCHEN

Gerne können Sie die Kuchen/Torten für Ihre Feier selbst mitbringen, wir stellen Ihnen diese geschnitten an einem Buffet bereit. Bitte beachten Sie, dass wir für die mitgebrachten Kuchen/Torten (oder sonstige Speisen) keine Haftung bezüglich Inhaltstoffe, Zubereitung und Lagerung übernehmen. Pro Person berechnen wir bei mitgebrachten Kuchen/Torten 2,50 € Tellergeld.

KINDER

Um eine gelungene Feier zu gewährleisten, bitten wir Sie, die Kinder­betreuung vorab zu organisieren.
Die Aufsichtspflicht für die Kinder l
iegt bei den Eltern.

MUSIK

Die Musik wird in der Regel von den buchenden Gästen organisiert. Die GEMA-Meldung wird von den Gästen übernommen, bitte stimmen Sie sich mit den Musikern ab. Aufgrund der Innenstadtlage bitten wir, die Musik ab 24.00 Uhr auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, die Band darf bis 1.00 Uhr spielen. Bitte legen Sie vorab fest, welche Speisen und Getränke den Musikern zur Wahl stehen.

ENDE DER VERANSTALTUNG 

Die letzte Bestellrunde wird um 1.00 Uhr von den Kollegen aufgenommen. Bis spätestens 2.00 Uhr muss die Veranstaltung beendet sein.

NACHTZUSCHLÄGE

Ab 24.00 Uhr berechnen wir einen Nachtzuschlag von 100,00 € pro angefangener Stunde. Ab 120 Personen sind es 150,00 €.

OPTIONSBUCHUNG

Gerne nehmen wir für Ihren Wunsch-termin eine Optionsbuchung vor. Nach unserer Angebotserstellung ist diese für 3 Wochen gültig.

RAUCHEN

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass in unserem Haus das Rauchen
verboten ist. Wir bitten die Gäste, die in unserem Innenhof rauchen, Rücksicht auf unsere Hotelgäste in den umliegenden Zimmern zu nehmen.

VERBINDLICHE BUCHUNG

Mit Ihrer Buchung und Unterschrift bestätigen Sie die Buchungs-, Rechnungs- und Stornobedingungen.

Buchungs- und Stornobedingungen für Gruppenreisen

FREIPLATZREGELUNG

  • je zwanzig zahlende Gäste Busfahrer frei
  • je weitere zwanzig zahlende Gäste ein Freiplatz auf Logis

STORNOREGELUNG

Für die gesamte Gruppe können Sie bis 8 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn kostenlos stornieren.
Danach gilt folgende Staffelung der Stornogebühren:

  • 8 Wochen bis 4 Wochen vor Anreise
    25 % der Logiskosten
  • 4 Wochen bis 1 Woche vor Anreise
    50 % der Logiskosten
  • 1 Woche bis 1 Tag vor Anreise
    80 % der Logiskosten
  • Einzelne Teilnehmer / Zimmer können bis zum Tag der Anreise
    9.00 Uhr kostenlos storniert werden.